| Versichern
Sie Ihr Handy!
Mit Handyoase
und der AXA wird Ihr Handy gegen die gängigsten
Risiken weltweit versichert. Wir bieten Schutz bei:
- Bedienungsfehler
- unsachgemäße Behandlung
- Überspannung, Induktion
- Kurzschluß, Blitzschlag
- Schäden durch Flüssigkeit
- Stoß-, Sturz- und Fallschäden
- Unfallschäden
- höhere Gewalt
- Überschwemmung
- Raub und Plünderung
- Einbruchdiebstahl (einschl. KFZ)
- einfacher Diebstahl
Wählen Sie je nach Wert Ihres Handys aus einem
der vier folgenden Versicherungspakete:
Basic
Plus-Paket |
Fakten des Basic Plus-Paketes:
- Monatliche Zahlungsweise
- 24 Monate Laufzeit (max. 36)
- 200 Euro Höchstleistung
- 15 Euro Selbstbehalt im Schadensfall

Versicherungsschutz weltweit gegen:
- Bedienungsfehler
- unsachgemäße Behandlung
- Überspannung, Induktion
- Kurzschluß, Blitzschlag
- Schäden durch Flüssigkeit
- Stoß-, Sturz- und Fallschäden
- Unfallschäden
- höhere Gewalt
- Überschwemmung
- Übernahme Transportkosten bei defektem Gerät
- wenn möglich Sicherung aller Daten (Bilder, Adressen, Kontakte)
|
Standard
Plus-Paket |
Fakten des Standard Plus-Paketes:
- Monatliche Zahlungsweise
- 24 Monate Laufzeit (max. 36)
- 350 Euro Höchstleistung
- 15 Euro Selbstbehalt im Schadensfall

Versicherungsschutz weltweit gegen:
- Bedienungsfehler
- unsachgemäße Behandlung
- Überspannung, Induktion
- Kurzschluß, Blitzschlag
- Schäden durch Flüssigkeit
- Stoß-, Sturz- und Fallschäden
- Unfallschäden
- höhere Gewalt
- Überschwemmung
- Raub und Plünderung
- Einbruchdiebstahl (einschl. KFZ)
- Telefonkostenerstattung (max. 10 €)
- Übernahme Transportkosten bei defektem Gerät
- wenn möglich Sicherung aller Daten (Bilder, Adressen, Kontakte)
- Stellung eines Ersatzgerätes
|
Premium
Plus-Paket |
Fakten des Premium Plus-Paketes:
- Monatliche Zahlungsweise
- 24 Monate Laufzeit (max. 36)
- 600 Euro Höchstleistung
- 25 Euro Selbstbehalt im Schadensfall
- 20% der Deckungssumme Selbstbehalt bei einfachem Diebstahl

Versicherungsschutz weltweit gegen:
- Bedienungsfehler
- unsachgemäße Behandlung
- Überspannung, Induktion
- Kurzschluß, Blitzschlag
- Schäden durch Flüssigkeit
- Stoß-, Sturz- und Fallschäden
- Unfallschäden
- höhere Gewalt
- Überschwemmung
- Raub und Plünderung
- Einbruchdiebstahl (einschl. KFZ)
- Telefonkostenerstattung (max. 50 €)
- einfacher Diebstahl
- Übernahme Transportkosten bei defektem Gerät
- wenn möglich Sicherung aller Daten (Bilder, Adressen, Kontakte)
- Stellung eines Ersatzgerätes
|
Platinum
Plus-Paket |
Fakten des Platinumum-Paketes:
- Monatliche Zahlungsweise
- 24 Monate Laufzeit (max. 36)
- 900 Euro Höchstleistung
- 35 Euro Selbstbehalt im Schadensfall
- 25% der Deckungssumme Selbstbehalt bei einfachem Diebstahl

Versicherungsschutz weltweit gegen:
- Bedienungsfehler
- unsachgemäße Behandlung
- Überspannung, Induktion
- Kurzschluß, Blitzschlag
- Schäden durch Flüssigkeit
- Stoß-, Sturz- und Fallschäden
- Unfallschäden
- höhere Gewalt
- Überschwemmung
- Raub und Plünderung
- Einbruchdiebstahl (einschl. KFZ)
- Telefonkostenerstattung (max. 100 €)
- einfacher Diebstahl
- SIM-Kartenkostenerstattung bei Eigentumsdelikten
- Übernahme Transportkosten bei defektem Gerät
- wenn möglich Sicherung aller Daten (Bilder, Adressen, Kontakte)
- Stellung eines Ersatzgerätes
|
Fragen
- ...und die Antworten darauf |
Wer ist der Versicherungsträger bei Handyschutz24 ?
Die AXA Versicherung AG mit Hauptsitz in Köln
Wo kann ich Handyschutz24 abschließen ?
Abgeschlossen werden kann Handyschutz24 nur im Handy-Fachhandel und via
Internet, bei den uns angeschlossenen Handy-Online-Shops. Ein Abschluss
über einen Versicherungsmakler oder direkt bei der AXA Versicherung AG
ist nicht möglich
Mein Gerät ist älter als 3 Monate.
Kann ich dieses auch versichern lassen ?
Nein, leider nicht. Das Gerät darf nicht älter als 3 Monate sein (Rechnungsdatum).
Wo erfahre ich, wieviel mein Gerät ohne
Vertrag wert ist/war ?
Sie erfahren es von Ihrem Bezugshändler oder bei uns. Der
Versicherungswert ist immer der Kaufpreis ohne Bezuschussung durch den
Anbieter.
Ich habe ein Prepaid-Handy, kann ich dieses auch versichern ?
Ja, die Versicherung ist für alle Handys, ob Prepaid oder Vertrag,
möglich.
Ich habe ein Gerät, dessen Kaufpreis über
400 EUR liegt/lag. In welchem Paket sollte ich es versichern ?
Damit Sie nicht unterversichert sind, empfehlen wir Ihnen das
PremiumPLUS-Paket mit 600,- € Höchstleistung, für 4,95 € pro
Monat
Kann die Versicherung auch für etwas anderes
als ein Handy abgeschlossen werden ?
Ja, auch für PDAs, MDAs, XDAs, PocketPCs und Smartphones.
Wie lange läuft der Handyschutz24-Vertrag?
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate, maximal 36 Monate.
Was erhalte ich nach Abschluss des Handyschutz24-Vertrags ?
Sie erhalten nach Eingang des Auftrages ein Info-Brief mit dem offiziellen
Versicherungsschein, den Vertragsbedingungen, Verbraucher-Infos, Hotline-Nummern
sowie Infos zur Schadensregulierung.
Wie zahle ich die Prämie zum Handyschutz24 ?
Immer monatlich zum 1. im Lastschriftverfahren.
Wann beginnt der Versicherungsschutz ?
Der Versicherungsschutz beginnt bei erfolgreichem Einzug der ersten
Prämie zu dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt.
Was muss ich tun, wenn mein Handy gestohlen wurde,
bzw. defekt ist ?
Sie rufen einfach die Handyschutz24-KundenHotline an.
Die Rufnummer erhalten Sie mit den Versicherungsunterlagen. Dort wird Ihnen
dann die weitere Vorgehensweise mitgeteilt.
Muss ich die Transportkosten für die Einsendung meines defekten Gerätes tragen ?
Nein, da bereits ab dem BasicPLUS - Paket die Transportkosten mittels eines FreeWay-Paketaufklebers von uns übernommen werden. Informieren Sie sich hierüber direkt bei einem unserer Hotline-Mitarbeiter.
Was passiert mit meinen auf dem Gerät gespeicherten Daten, wie z.b. heruntergeladene Klingeltöne und Fotos ?
Bereits ab dem BasicPLUS-Paket werden, sofern es technisch noch möglich ist, alle Ihre zu sichernden Daten für der Reparatur gesichert.
Erhalte ich ein Ersatzgerät, wenn ich mein Mobilfunkgerät zur Reparatur einsende, und muss ich dafür bezahlen? Welche Art von Ersatzgerät erhalte ich ?
Bereits ab dem StandardPLUS-Paket erhalten Sie von uns für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dieses Ersatzgerät soll lediglich die Möglichkeit der Telefonie bieten.
Erhalte ich auch ein Ersatzgerät für die Dauer der Schadenabwicklung, wenn mein Gerät gestohlen wurde ?
Nein, bei einem Abhandenkommen des Gerätes wird kein Leihgerät für die Abwicklung des Schadenfalls zur Verfügung gestellt.
Was ist wenn die Versicherungshöchstleistung
im Schadenfall überschritten wird ?
Ist die Versicherungshöchstleistung im
Schadenfall überschritten, zahlen Sie als Versicherungsnehmer den
Differenzbetrag zum Rechnungsbetrag (Unterdeckung).
Wie lange dauert eine Reparatur im Schadenfall ?
Nach Eingang des Gerätes im Service-Center wird Ihr Gerät
schnellstmöglichst repariert und Ihnen wieder zur Verfügung gestellt.
Gilt der Handyschutz24 auch für ein verlorengegangenes
Handy ?
Nein, gegen Verlieren oder Vergessen kann
man ein Handy nicht versichern. In diesem
Fall kann die Versicherung nicht in Anspruch
genommen werden.
Wo gilt der Diebstahl-Versicherungsschutz ?
Der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt weltweit, auch wenn das
Gerät aus dem Auto geklaut wurde.
Was passiert im Falle eines Diebstahls oder wenn mein Gerät einen Totalschaden hat?
Bekomme ich einen Geldersatz oder ein neues Gerät? Was ist, wenn
es das Gerät gar nicht mehr gibt?
Wenn das Gerät gestohlen wurde (abhängig vom abgeschlossenen
Versicherungs-Paket), bekommen Sie über die Versicherung ein Gerät
gleichen Typs. Sollte es das Gerät am Markt nicht mehr geben, erhalten Sie ein gleichwertiges (technisch vergleichbares) Gerät. Eine
Barauszahlung ist in keinem Fall möglich. Sinn der Versicherung ist es
lediglich, den vorherigen "Zustand" wiederherzustellen.
Sind bei einem Diebstahl die dadurch entstandenen Telefongebühren mitversichert ?
Ja, bei dem StandardPLUS-, dem PremiumPLUS- und dem PlatinumPLUS-Paket sind bei Diebstahl,
Einbruchdiebstahl und Raub und Plünderung Telefongebühren bis max. 100,- € (abhängig vom jeweiligen Paket)
innerhalb der Versicherungslaufzeit mitversichert.
Läuft mein Handyschutz24-Vertrag automatisch nach
2 Jahren weiter ?
Wenn Sie die Versicherung nicht kündigen,
läuft diese noch ein weiteres 3. Jahr;
danach endet sie automatisch, womit das Gerät
den Versicherungsschutz verliert. Eine Kündigung
zum Ende der 24-monatigen Mindestlaufzeit
muss mindestens 3Monate vorher in Schriftform
erfolgen.
Ist mein beim Mobilfunkgerät mitgesandtes oder nachträglich erworbenes Zubehör (Speicherkarte, etc.) mitversichert ?
Nein, etwaige Zubehörteile, wie zum Beispiel die Speicherkarte, Ladegerät oder ähnliches sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.
Obwohl mein Handy 300,- EUR gekostet hat,
möchte ich den Handyschutz24 nur über 200,- EUR Versicherungssumme
abschließen - ist das möglich ?
Das ist möglich, beachten Sie aber bitte, dass Sie dann unterversichert
sind. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, kann nur der Höchstbetrag
(je nach abgeschlossenem Versicherungs-Paket, abzgl. Selbstbehalt)
für die Ersatzbeschaffung durch den Versicherer aufgewendet
werden. Wenn die Ersatzbeschaffung teurer als die vereinbarte Höchstentschädigung
ist, müssen Sie als Versicherungsnehmer die Differenz selbst
tragen (Unterdeckung).
Kann ich innerhalb der Vertragslaufzeit von
24/36 Monaten das Gerät wechseln?
Ja! Geregelt ist der Gerätewechsel innerhalb unserer AGBs. Sie müssen
den Gerätewechsel schriftlich mitteilen und erhalten dann eine neue/aktuallisierte
Versicherungsbestätigung mit den aktuellen Daten des
Versicherungsgegenstandes.
Muss ich noch sonstige Zusatzkosten (Abschlussgebühr
etc.) tragen ?
Nein, es fallen nur die monatlichen Versicherungsprämien für das von Ihnen abgeschlossene Versicherungs-Paket an.
|
Bedingungen für den Handyschutz24 Gruppenvertrag |
Fassung Oktober 2006
Bitte lesen Sie diese Versicherungsinformation
aufmerksam durch. Wenn Sie mit dem Inhalt des
Schutzbriefes nicht einverstanden sind, können
Sie der Teilnahme am Gruppenvertrag innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen
widersprechen.
Schriftliche Form:
Alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Versicherten
bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich
an die: Handyschutz24 Verwaltungs- u. Vertriebsgesellschaft
mbH, Postfach 4133, 59037 Hamm zu richten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Handyschutz24
Service Hotline (Mo. – Fr. 9 - 18 Uhr) 01805
– 24 42 63 0,12 €/min. Service Hotline weltweit:
+49 – 2381 – 4 82 0070
Versicherungsnehmer
Handyschutz24 Verwaltungs- u. Vertriebsgesellschaft
mbH, Postfach 4133, 59037 Hamm (kurz HS24)
Versicherter
Versicherter ist der jeweilige Kunde, der einen
Schutzbrief erworben hat.
Versicherer
AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067
Köln (kurz AXA)
HS24 stellt seinen Kunden, die einen
Schutzbrief erworben haben, über die AXA Versicherung
AG, folgende Leistungen zur Verfügung:
§ 1 Versicherte Geräte
Der Schutzbrief erstreckt sich auf das in der
Beitrittserklärung benannte neue Mobilfunkendgerät
(Handy)/PDA. Nicht versicherbar sind Ausstellungsgeräte,
reimportierte Geräte und Geräte, die bei Antragseingang
bei HS24 älter als 3 Monat sind. Maßgeblich
für die Berechnung des Alters ist das Kaufdatum.
Wird aufgrund falscher Angaben im Antrag erst
nach Dokumentierung, z.B. anlässlich eines Schadens,
festgestellt, dass das versicherte Gerät nicht
über diesen Vertrag versicherbar ist, wird der
Vertrag rückwirkend aufgehoben. Die Prämien
werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
10 € erstattet.
§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden
Versicherungsschutz besteht für Beschädigung
oder Zerstörung des Gerätes (Sachschäden) durch:
a) Bedienungsfehler; b) Bodenstürze, Bruchschäden,
Flüssigkeitsschäden Ziffer ; c) Überspannung,
Induktion, Kurzschluss; Brand, Blitzschlag,
Explosion oder Implosiond) Sabotage, Vandalismus,
vorsätzliche Beschädigung durch Dritte; nach
Ablauf der Gewährleistungs- oder Garantiezeit
des Herstellers oder Händlers auch für Beschädigung
oder Zerstörung des Gerätes (Sachschäden) durch:
a) Konstruktionsfehler;, Berechnungs-, Werkstätten-
oder Montagefehler; bei Verlust des Gerätes
durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder
Plünderung (nur im StandardPlus, PremiumPlus
und PlatinumPlus Paket). Zusätzlich werden als
deren Folge widerrechtlich entstandene Gesprächsgebühren
ersetzt. Die Maximalerstattung pro versichertem
Handy/PDA beträgt 10 € im StandardPlus, 50 €
im PremiumPlus sowie 100 € im PlatinumPlus Paket.
(Versicherungsschutz bei Eigentumsdelikten besteht
nicht im BasicPlus Paket) 4. Versicherungsschutz
besteht a) bei Zerstörung oder Beschädigung
des Gerätes nur, wenn dieses inklusive des vollständigen
serienmäßigen Zubehör dem Versicherer zwecks
Prüfung vorgelegt wird; b) bei Verlust des Gerätes
durch Einbruchdiebstahl (nur im StandardPlus,
PremiumPlus und PlatinumPlus Paket) nur, wenn
sich das Gerät in einem verschlossenen Raum
eines Gebäudes oder in einem verschlossenen,
nicht einsehbaren Kofferraum eines verschlossenen
PKW befand und der Einbruchdiebstahl nachweislich
zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde; (Versicherungsschutz
bei Eigentumsdelikten besteht nicht im BasicPlus
Paket) c) bei Verlust des Gerätes durch Diebstahl
(nur im PremiumPlus und PlatinumPlus Paket)
nur, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam
sicher mitgeführt wurde oder in einem verschlossenen,
nicht einsehbaren Behältnis einem Beförderungsunternehmen
oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben wurde.
(Versicherungsschutz bei Diebstahl besteht nicht
im BasicPlus und StandardPlus Paket).
§ 3 Ausschlüsse
Versicherungsschutz besteht nicht für: Schäden,
die unmittelbar oder mittelbar entstehen durch:
a) Krieg, Bürgerkrieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnliche
Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische
Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte;
Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen; b)
Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe,
Beschlagnahme, Entziehungen, Verfügungen oder
sonstige Eingriffe von hoher Hand; c) elementare
Naturereignisse oder Kernenergie; Schäden: a)
durch Witterungseinflüsse; b) durch dauernde
Einflüsse des Betriebes, normale Abnutzung;
c) durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße
Reparatur, Eingriffe nicht vom Versicherer autorisierter
Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße
oder ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben
entsprechende, Verwendung oder Reinigung des
Gerätes; d) an oder durch Software oder Datenträger,
durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;
e) an Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien
sowie Batterien und Akkus; f) für die ein Dritter
aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen
sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher
Bestimmungen zu haften hat; es sei denn, es
handelt sich um Schäden gemäß § 2 Ziff. 1d;
g) durch vorsätzliche oder grob fahrlässige
Handlungen oder Unterlassungen des Versicherten
oder eines berechtigten Nutzers des Gerätes;
h) Abhandenkommen durch Liegenlassen, Vergessen
und Verlieren. unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden
und Vermögensschäden. Leistungen, die aufgrund
von Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten
notwendig werden. Leistungen, die zur Beseitigung
unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm-,
und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler,
die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht
beeinträchtigen, erbracht werden.
§ 4 Umfang der Ersatzleistung
HS24 wickelt im Namen der AXA ersatzpflichtige
Schäden direkt mit dem Versicherten ab. Die
Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen ausschließlich
HS24 zu. Ein eigener Anspruch des Versicherten
gegen AXA auf Zahlung oder Leistung der Entschädigung
besteht nicht. Die Ersatzleistung beschränkt
sich – unter Ausschluss eines jeden weiteren
Anspruches – a) auf die Freistellung des Versicherten
von den Kosten der erforderlichen Reparatur
des beschädigten Gerätes durch ein vom Versicherer
beauftragtes Unternehmen. Mehrkosten, die dadurch
entstehen, dass bei der Reparatur Änderungen
oder Konstruktionsverbesserungen vorgenommen
werden, gehen zu Lasten des Versicherten. b)
auf die kostenlose Abholung und den Rückversand
des Gerätes an den Versicherten. c) auf die
Sicherung des internen Speichers des Gerätes,
soweit eine Sicherung technisch möglich ist
und die Beschädigung nicht durch Computerviren,
Programmierungs- oder Softwarefehler entstanden
ist, vgl. § 3, 2d. d) Sollte eine Reparatur
technisch oder objektiv unmöglich oder unwirtschaftlich
sein, beschränkt sich die Ersatzleistung auf
die Freistellung von den Kosten der Gestellung
eines Ersatzgerätes gleicher Art und Güte (ggf.
auch eines Gebrauchtgerätes) durch HS24. Die
Versicherungsleistung ist begrenzt auf den Zeitwert
abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes. Überschreiten
die Reparaturkosten oder die Kosten der Ersatzgerätgestellung
den Zeitwert des versicherten Gerätes bei Eintritt
des Schadens, erhält der Versicherte ein gebrauchtes
Ersatzgerät oder den entsprechenden Wert als
Geldersatz nach Wahl des Versicherers. Der Zeitwert
des versicherten Gerätes ist im ersten Versicherungsjahr
der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Anschaffung
des Gerätes, maximal jedoch die in der Versicherungsbestätigung
dokumentierte Deckungssumme. Der Zeitwert reduziert
sich vom zweiten Versicherungsjahr an um 20%
pro angefangenem Versicherungsjahr. Die versicherte
Deckungssumme ist, je nach abgeschlossenem Schutzpaket,
je Schaden auf: a) 200 € im BasicPlus Paket
b) 350 € im StandardPlus Paket c) 600 € im PremiumPlus
Paket e) 900 € im PlatinumPlus Paket zzgl. widerrechtlich
entstandener Gesprächsgebühren von max. 10 €
im StandardPlus, 50 € im PremiumPlus Paket und
100 € im PlatinumPlus sowie abzgl. des vereinbarten
Selbstbehaltes begrenzt. Bei Ersatzgerätgestellung
oder Entschädigung in Form von Geldersatz kann
der Versicherer die Herausgabe des versicherten
Gerätes und des serienmäßigen Zubehörs verlangen.
Der Versicherte hat im Schadenfall keinen Anspruch
auf Geldersatz.
§ 5 Selbstbehalt
Bei bedingungsgemäß versicherten Sachschäden
trägt der Versicherte je nach vereinbartem Schutzpaket
einen Selbstbehalt in Höhe von: a) 15 € im BasicPlus
und StandardPlus Paket b) 25 € im PremiumPlus
Paket c) 35 € im PlatinumPlus Paket
Bei gemäß § 2 Ziffer 4b versichertem Einbruchdiebstahl
trägt der Versicherte je nach vereinbartem Schutzpaket
einen Selbstbehalt in Höhe von: a) 15 € im StandardPlus
Paket und BasicPlus Paket b) 25 € im PremiumPlus
Paket c) 35 € im PlatinumPlus Paket
Bei gemäß § 2 Ziffer 4c versichertem Diebstahl
trägt der Versicherte im PremiumPlus Paket einen
Selbstbehalt in Höhe von 20% der Deckungssumme
mind. aber 25 € sowie im PlatinumPlus Paket
einen Selbstbehalt in Höhe von 25% der Deckungssumme
mind. aber 35 €
HS24 ist berechtigt, die gemäß § 5 Ziffer 1
bis 3 vereinbarte Selbstbeteiligung vom Konto
des Versicherten abzubuchen.
§ 6 Subsidiarität
Der Versicherer gewährt dem Versicherten insoweit
keinen Versicherungsschutz, als der Versicherte
Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag
des Versicherten beanspruchen kann.
§ 7 Örtliche Geltung der Versicherung
Die Versicherung gilt weltweit. Der Erfüllungsort
für sämtliche Leistungen aus dem Schutzbrief
ist ausschließlich der Wohnort des Versicherten
in Deutschland oder Österreich.
§ 8 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zum, in der
Beitrittserklärung, angegebenen Zeitpunkt, wenn
der Versicherte den ersten oder einmaligen Beitrag
rechtzeitig an HS24 zahlt. Die Vertragsdauer
beträgt mindestens 24 Monate und verlängert
sich stillschweigend einmalig um 12 Monate,
wenn der Vertrag nicht von einer Vertragspartei
schriftlich gekündigt wird. Die Versicherungsperiode
beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt
3 Monate. Im Totalschadenfall und bei Erreichen
der Gesamtschadensumme erlischt die Versicherung.
Die Prämie ist für die gesamte Versicherungsperiode
fällig.
§ 9 Beitrag
Die Zahlung des Beitrages ist nur im Wege des
Lastschrifteinzugsverfahrens möglich.
§ 10 Fälligkeit und Folgen verspäteter
Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages
Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort
nach Abschluss des Vertrages fällig. Die Zahlung
gilt als rechtzeitig, wenn der fällige Erst-
oder Einmalbeitrag nach Erhalt der Beitrittserklärung
und der Zahlungsaufforderung oder nach Ablauf
der Widerspruchsfrist und Zahlungsaufforderung
eingezogen werden kann und der Versicherte einer
berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Konnte der fällige Erst- oder Einmalbeitrag
ohne Verschulden des Versicherten von HS24 nicht
eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann
noch rechtzeitig, wenn der Versicherte nach
schriftlicher Aufforderung durch HS24 die bei
der Erteilung der Einzugsermächtigung angegebenen
Daten unverzüglich überprüft und korrigiert
bzw. dies veranlasst und der Erst- oder Einmalbetrag
danach erfolgreich eingezogen werden kann. Zahlt
der Versicherte die erste Prämie nicht rechtzeitig
sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt
der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
Zahlt der Versicherte den ersten oder einmaligen
Beitrag nicht rechtzeitig, kann HS24 vom Vertrag
zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt
ist. Es gilt als Rücktritt, wenn HS24 den ersten
oder einmaligen Beitrag nicht innerhalb von
drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich
geltend macht.
§ 11 Fälligkeit und Folgen verspäteter
Zahlung des Folgebeitrages
Die Folgebeiträge sind am Monatsersten des vereinbarten
Beitragszeitraumes fällig. Die Zahlung gilt
als rechtzeitig, wenn der fällige Folgebeitrag
zu dem in der Beitrittserklärung oder in der
Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt eingezogen
werden kann und der Versicherte einer berechtigten
Einziehung nicht widerspricht. Ergänzend gilt
§ 10 Ziffer 3 entsprechend. Wird die Folgeprämie
nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherte
ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er
die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.
HS24 kann den Versicherten schriftlich zur Zahlung
auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens
zwei Wochen setzen. HS24 ist berechtigt, Ersatz
des durch den Verzug entstandenen Schadens zu
verlangen. Ist der Versicherte nach Ablauf dieser
Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug,
besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung
kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung
nach Ziffer 3 Satz 2 darauf hingewiesen wurde.
Ist der Versicherte nach Ablauf dieser Zahlungsfrist
noch mit der Zahlung in Verzug, kann HS24 den
Vertrag kündigen, wenn er den Versicherten mit
der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 3 Satz
2 darauf hingewiesen hat. Hat HS24 gekündigt
und zahlt der Versicherte nach Erhalt der Kündigung
innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag,
besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle
die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch
kein Versicherungsschutz.
§ 12 Gerätetausch/Veräußerung des Gerätes
an einen Dritten
Sollte der Versicherte im Rahmen der gesetzlichen
Gewährleistung den Kaufvertrag für das Gerät
rückgängig machen, kann der Schutzbrief gegen
Erstattung der zeitanteiligen Prämie zum Ende
des Meldemonats gekündigt werden (maßgebend
ist der Posteingang bei HS24). Wird das Gerät
im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung durch
ein neues Gerät gleicher Art und Güte ersetzt,
geht der Schutzbrief auf das neue Gerät über.
Voraussetzung für den Übergang ist die schriftliche
Anzeige des Geräteaustauschs an HS24. Die für
das ursprüngliche Gerät vereinbarte Vertragslaufzeit
sowie der vereinbarte Deckungsumfang verändert
sich dadurch nicht. Falls der Schutzbrief bereits
in Anspruch genommen wurde, behält HS24 sich
vor, eine Aufwandsentschädigung geltend zu machen.
Wird ein versichertes Gerät vom Versicherten
veräußert, so endet der Versicherungsschutz
für das Gerät mit dem Tage der Veräußerung.
Der Erwerber kann innerhalb von vier Wochen
nach Veräußerung beantragen, dass die Versicherung
auf ihn übergeht.
§ 13 Obliegenheiten des Versicherten
nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherte ist verpflichtet: a) den Eintritt
des Versicherungsfalles unverzüglich, spätestens
innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden, telefonisch
oder schriftlich der HS24 GmbH, Postfach 4133,
59037 Hamm anzuzeigen; nach Möglichkeit für
die Abwendung oder Minderung des Schadens zu
sorgen und dabei die Weisung des Versicherers
oder seines Beauftragten einzuholen und zu befolgen,
sowie Ersatzansprüche gegen Dritte form- und
fristgerecht, ggfs. auch gerichtlich, geltend
zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen;
b) den Versicherer und dessen Beauftragten bei
der Schadenermittlung und -regulierung nach
Kräften zu unterstützen, ihnen ausführliche
und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten
und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall
Bezug haben, (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen,
insbesondere auch die angeforderten Belege im
Original einzureichen; c) Schäden durch Einbruchdiebstahl,
Diebstahl, Raub oder Plünderung, Sabotage, Vandalismus
oder durch vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
unverzüglich – unter detaillierter Angabe der
abhanden gekommenen, zerstörten oder beschädigten
Geräte – der nächst erreichbaren Polizeidienststelle
anzuzeigen und dem Versicherer oder dessen Beauftragten
eine Kopie der Anzeige zu übersenden. Verletzt
der Versicherte eine der in Ziffer 1 genannten
Obliegenheiten verliert er seinen Versicherungsschutz,
es sei denn, er hat die Obliegenheit weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig verletzt. a) Bei grob fahrlässiger
Verletzung behält der Versicherte insoweit seinen
Versicherungsschutz, als die Verletzung weder
Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalles
noch auf die Feststellung oder den Umfang der
Entschädigung gehabt hat. b) Hatte eine vorsätzliche
Verletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles
noch auf die Feststellung der Entschädigung
oder deren Umfang Einfluss, so bleibt der Versicherer
zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung
nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers
ernsthaft zu beeinträchtigen oder wenn den Versicherten
kein erhebliches Verschulden trifft.
§ 14 Wieder herbeigeschaffte versicherte
Sachen
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen
ermittelt, hat der Versicherte dies nach Kenntniserlangung
dem Versicherer oder dessen Beauftragten unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Hat der Versicherte
den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt,
nachdem für diese Sache ein Ersatz oder eine
Entschädigung geleistet wurde, hat der Versicherte
das Ersatzgerät zurückzugeben bzw. die Entschädigung
zurück zu zahlen oder die Sache dem Versicherer
zur Verfügung zu stellen. Der Versicherte hat
dieses Wahlrecht innerhalb von 2 Wochen nach
Empfang der schriftlichen Aufforderung des Versicherers
auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist
geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht
es gleich, wenn der Versicherte die Möglichkeit
hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
§ 15 Besondere Verwirkungsgründe
Hat der Versicherte den Versicherer arglistig
über Tatsachen getäuscht oder dies versucht,
die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung
von Bedeutung sind, ist der Versicherer von
der Entschädigungspflicht frei. Ist die Täuschung
durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges
oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten
die Voraussetzungen gemäß Satz 1 als bewiesen.
§ 16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftänderungen
1. Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen
und Erklärungen (z. B. Kündigungen oder Schadenmeldungen)
sind schriftlich abzugeben. Sie sind ausschließlich
an die HS24 GmbH, Postfach 4133, 59037 Hamm
zu richten. 2) Hat der Versicherte eine Änderung
seiner Anschrift HS24 nicht mitgeteilt, genügt
für eine Willenserklärung, die dem Versicherten
gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines
eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte
Anschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt
wirksam, in dem sie ohne die Anschriftenänderung
bei regelmäßiger Beförderung dem Versicherten
zugegangen sein würde.
§ 17 Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht
Hausanschrift: Handyschutz24
Verwaltungs- und Vertreibsgesellschaft mbH,
Elsterweg 6, 59075 Hamm
Postanschrift: Handyschutz24
Verwaltungs- und Vertreibsgesellschaft mbH,
Postfach 4133, 59075 Hamm
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